
Arbeit und Recht
Im Videogespräch prüft die Ärztin oder der Arzt, ob Ihre Beschwerden eine Arbeitsunfähigkeit begründen. Eine Bescheinigung ist nur bei medizinischer Eignung möglich und umfasst bei uns höchstens drei Kalendertage.
Videosprechstunde startenIn Deutschland approbierte ÄrztInnen
Bescheinigung als PDF. Keine eAU.
Von Ihrer Anfrage bis zur ärztlichen Beurteilung. Die Videosprechstunde ist die Grundlage jeder Bescheinigung.




Geeignet für Erwachsene mit Beschwerden, die sich ärztlich per Video beurteilen lassen. Ob das bei Ihnen möglich ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
Eine Bescheinigung kommt nur infrage, wenn anerkannte fachliche Standards keine persönliche Untersuchung vor Ort erfordern. Reicht Video dafür nicht aus, ist eine Untersuchung in einer Praxis oder geeigneten Versorgungseinrichtung erforderlich.
Sie bezahlen die ärztliche Sprechstunde. Das Honorar fällt auch an, wenn keine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.
Gesetzlich Versicherte zahlen selbst. Gesetzliche Krankenkassen erstatten diese privatärztliche Leistung in der Regel nicht.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können die Rechnung einreichen. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem Tarif.
Sie erhalten eine privatärztliche Bescheinigung als PDF für Ihren Arbeitgeber. Es gibt keine eAU und keine Übermittlung an die Krankenkasse.
GOÄ Nr. 1, Faktor 2,3
Bei der Buchung wird der Betrag nur reserviert. Abgebucht wird erst nach der Sprechstunde der tatsächlich angefallene Betrag nach GOÄ; die Rechnung erhalten Sie als PDF.
21,44 € vor Zeitzuschlägen
Entsprechend GOÄ Nr. 5.
Zeitabhängige Zuschläge richten sich nach der erbrachten Leistung und den jeweiligen Voraussetzungen der Gebührenordnung. Zuschlag B beträgt außerhalb der Sprechstunde zwischen 20 und 22 beziehungsweise 6 und 8 Uhr 10,49 €. Zuschlag C beträgt für Leistungen zwischen 22 und 6 Uhr 18,65 €; B entfällt daneben. Zuschlag D beträgt samstags, sonntags und feiertags 12,82 €; innerhalb einer Samstagssprechstunde sind es 6,41 €. Zwischen 20 und 8 Uhr kann D mit B oder C zusammentreffen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Honorar zuzüglich der im konkreten Fall zulässigen Zuschläge. Ohne Sprechstunde wird die Reservierung aufgehoben; die Einzelheiten zur Stornierung finden Sie in den Bedingungen.
Sie führen die Videosprechstunde und beurteilen Ihre Beschwerden im Gespräch.
Ob die Videosprechstunde geeignet ist und ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall.
Halten Sie Ausweis, Kamera, Mikrofon und eine stabile Internetverbindung bereit.
Das sollten Sie vor Ihrer Anfrage wissen.
Höchstens 3 Kalendertage insgesamt, einschließlich rückwirkend bescheinigter Tage. Wochenenden und Feiertage zählen mit. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet über die Dauer.
Die Bescheinigung beginnt grundsätzlich am Tag der Videosprechstunde, sofern die ärztliche Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Eine Rückdatierung setzt eine gewissenhafte ärztliche Prüfung voraus und bleibt bei diesem Angebot auf drei Tage begrenzt. Eine plausible Schilderung allein begründet keinen Anspruch; maßgeblich bleiben die ärztlich erhobenen Befunde im Einzelfall. Die Bescheinigung umfasst insgesamt höchstens drei Kalendertage; auch rückwirkend bescheinigte Tage zählen zu dieser Angebotsgrenze. Verlängerungen bereits ausgestellter Bescheinigungen bietet unser Angebot nicht an; wenden Sie sich gegebenenfalls an eine Praxis. Melden Sie sich möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Beginn und Verlauf Ihrer Beschwerden wahrheitsgemäß.
Die Bescheinigung enthält Ihren Namen, das Ausstellungsdatum, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die ärztlichen Angaben. Eine Diagnose steht nicht darauf.
Sie erhalten die privatärztliche Bescheinigung als PDF in Ihrem Patientenkonto und legen sie Ihrem Arbeitgeber vor. Eine eAU oder eine Übermittlung an die Krankenkasse gibt es nicht.
Sie merken 10,72 € vor (GOÄ Nr. 1, Faktor 2,3). Bei der Buchung wird der Betrag nur reserviert. Abgebucht wird erst nach der Sprechstunde der tatsächlich angefallene Betrag nach GOÄ; die Rechnung erhalten Sie als PDF. Mit visueller Untersuchung entsprechend GOÄ Nr. 5 beträgt das Honorar 21,44 € vor zeitabhängigen Zuschlägen. Auch ohne Bescheinigung wird das ärztliche Gespräch berechnet. Zeitabhängige Zuschläge richten sich nach der erbrachten Leistung und den jeweiligen Voraussetzungen der Gebührenordnung. Zuschlag B beträgt außerhalb der Sprechstunde zwischen 20 und 22 beziehungsweise 6 und 8 Uhr 10,49 €. Zuschlag C beträgt für Leistungen zwischen 22 und 6 Uhr 18,65 €; B entfällt daneben. Zuschlag D beträgt samstags, sonntags und feiertags 12,82 €; innerhalb einer Samstagssprechstunde sind es 6,41 €. Zwischen 20 und 8 Uhr kann D mit B oder C zusammentreffen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Honorar zuzüglich der im konkreten Fall zulässigen Zuschläge. Ohne Sprechstunde wird die Reservierung aufgehoben; die Einzelheiten zur Stornierung finden Sie in den Bedingungen.
Gesetzlich Versicherte zahlen selbst. Gesetzliche Krankenkassen erstatten die privatärztliche Leistung in der Regel nicht. Bei Privatversicherung und Beihilfe richtet sich die Erstattung nach dem Tarif.
Nein. Wenn Ihre Beschwerden länger als 3 Kalendertage anhalten, wenden Sie sich bitte an eine Praxis vor Ort oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Bescheinigung hat im Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen hohen Beweiswert für die Arbeitsunfähigkeit. Konkrete Umstände können diesen Beweiswert erschüttern; im Streitfall beurteilt das Gericht die vorliegenden Nachweise. Eine bestimmte Anerkennung oder Entscheidung im Einzelfall können wir Ihnen daher nicht verbindlich zusichern.
Schildern Sie Ihr Anliegen. Ob die Videosprechstunde geeignet ist und ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall.
Hier finden Sie Antworten zu ärztlicher Beurteilung, Arbeitgeberpflichten und dem Ablauf unseres privatärztlichen Angebots.

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